Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Juni 1990
§ 24a

§ 24a – Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen.

Kurz erklärt

  • Die Bundesregierung muss jährlich einen Bericht erstellen.
  • Der Bericht betrifft die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote.
  • Er ist speziell für Grundschulkinder gedacht.
  • Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
  • Es geht um den aktuellen Ausbaustand dieser Angebote.