Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. Juni 1990
§ 24a
§ 24a – Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen.
Kurz erklärt
- Die Bundesregierung muss jährlich einen Bericht erstellen.
- Der Bericht betrifft die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote.
- Er ist speziell für Grundschulkinder gedacht.
- Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
- Es geht um den aktuellen Ausbaustand dieser Angebote.